Was ist Verhaltenstherapie?
Verhaltenstherapie ist eine Richtlinientherapie. Das bedeutet, dass sie wissenschaftlich anerkannt und Teil des Leistungsspektrums der Privat- und Beihilfeversicherungen sowie der gesetzlichen Versicherungen ist. Durch empirische Studien ist ihre Wirksamkeit bei einer Vielzahl von psychischen Störungen und Verhaltensproblemen im Kindes- und Jugendalter belegt.
Als Verhaltenstherapeutin arbeite ich mit Kindern und Jugendlichen von 0 bis 21 Jahren sowie mit deren Bezugspersonen. In der Therapie fokussieren wir uns auf die aktuelle Symptomatik im Hier und Jetzt. Dabei gehen wir davon aus, dass bestimmte Verhaltensweisen, emotionale Reaktionen sowie Einstellungen erlernt wurden und somit auch wieder verlernt werden können. Psychotherapie dient somit der Hilfe zur Selbsthilfe!
Wie ist der Ablauf einer psychotherapeutischen Behandlung?
In einem unverbindlichen Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit mich näher kennen zu lernen. Gleichzeitig ist es mein Ziel die Grundlagen für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zu schaffen. Danach folgen in der Regel probatorische Sitzungen (“Probesitzungen”) in denen eine Diagnostik durchgeführt sowie gemeinsam mit dem Patienten/ der Patientin Ziele und ein Behandlungsplan festlegt werden. Anschließend wird in Abstimmung mit Dir/ Ihnen die Übernahme der Therapie bei dem Versicherungsträger beantragt. Nach der Bewilligung durch den Versicherungsträger werden dann wöchentliche Sitzungen vereinbart.
In einem gemeinsamen therapeutischen Prozess mit dem Patienten / der Patientin und den Bezugspersonen werden die Ursachen für Probleme und deren Entstehungsgeschichte erarbeitet. Darauf aufbauend ist es das Ziel, Techniken zur Überwindung der psychischen Beschwerden zu vermitteln. Insbesondere bei jüngeren Kindern sind Eltern und Familienangehörige wichtige Schlüsselfiguren auf dem Weg der Genesung und werden daher in Abstimmung mit den jungen Patienten fortwährend in den Therapieprozess miteinbezogen.
Welche Problembereiche können im Kindes – und Jugendalter auftreten?
- frühe Regulationsstörungen im Säuglings- und Kleinkindalter (z.B. exzessives Schreien, Fütterstörungen)
- Aktivitäts- und Aufmerksamkeitsstörungen (ADHS, ADS)
- Depressionen
- Angststörungen (Phobie, Schul- und Leistungsängste,Trennungsängste)
- Zwangsstörungen (Wasch- und Wiederholungszwänge)
- Essstörungen (Anorexie, Bulimie)
- psychosomatische Beschwerden (Bauchweh, Kopfschmerzen, Übelkeit)
- …
Wie kann ich als Eltern, Angehöriger oder Bezugsperson erkennen ob eine psychotherapeutische Abklärung notwendig ist?
Als Eltern, Angehörige oder Bezugsperson haben Sie in der Regel einen sehr engen Kontakt zu den betroffenen Kindern und Jugendlichen und somit häufig ein gutes Gespür für „problematische“ Veränderungen. In unserer persönlichen Entwicklung stehen wir täglich vor neuen Herausforderungen und Aufgaben. Gerade Kinder und Jugendliche haben zusätzlich enorme Entwicklungsaufgaben bedingt durch ihre individuelle seelische und körperliche Reifung zu meistern. Kommen zeitgleich äußere Stressfaktoren hinzu, kann es zu Problemen bei der Bewältigung kommen. Es entstehen Krisen, welche aus eigener Kraft nicht mehr gelöst werden können.
Derartige Stressfaktoren sind unter anderem:
- Schulischer / beruflicher Misserfolg
- Mobbing
- Lernstress/ Leistungsdruck
- Familiäre / partnerschaftliche Probleme
- Computer- Internetmissbrauch
Durch eine frühzeitige diagnostische Abklärung können Ängste und Sorgen reduziert und eine angemessene Hilfe initiiert werden. Zur Einleitung einer therapeutischen Behandlung muss generell eine klinisch-psychiatrische Diagnose nach ICD-10 (= internationale Klassifikation der Krankheiten) vorliegen.
Sie suchen zeitnah einen Therapieplatz oder eine fachliche Einschätzung? Nehmen Sie gerne mit mir unverbindlich Kontakt auf!