Wer übernimmt die Kosten einer psychotherapeutischen Behandlung?
Als Verhaltenstherapeutin bin ich gesetzlich verpflichtet innerhalb meines therapeutischen Behandlungsangebotes nach der offiziellen Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) abzurechnen.
Privatversicherte / Beihilfeberechtigte:
Die Beihilfe sowie die überwiegende Anzahl der privaten Krankenversicherungsträger erstattet die Kosten für die Diagnostik als auch die psychotherapeutische Behandlung. In der Regel wird nach den probatorischen Sitzungen (Probesitzungen), ein Antrag auf Kostenübernahme bei dem Versicherungsträger gestellt. Hierzu erstelle ich einen Bericht an den Gutachter für Psychotherapie der Privat- oder Beihilfeversicherung. Die Anzahl der Therapiesitzungen ist abhängig von den Versicherungsbedingungen Ihrer Krankenkasse. Aufgrund der unterschiedlichen Vertragsbedingungen ist es meist sinnvoll diese vor Behandlungsbeginn näher zu erfragen.
Selbstzahler:
Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit eine Psychotherapie privat zu bezahlen. In diesem Fall müssen Sie sich um keine Formalitäten kümmern und die Behandlung kann ohne Wartezeit beginnen. Die Kosten richten sich hierbei nach der offiziellen Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Eine Behandlung bleibt bei Selbstzahlern Privatsache, was bedeutet, dass keine Informationen an einen Versicherungsträger weiter geleitet werden. Hierdurch entstehen dem jugendlichen Patienten bzw. jungen Erwachsenen keine Nachteile hinsichtlich der späteren Berufswahl.
Gesetzlich versicherte Patienten:
Als gesetzlich Versicherte haben Sie in Privatpraxen die Möglichkeit über das Kostenerstattungsverfahren die Übernahme der Therapiekosten bei ihrer Krankenversicherung zu beantragen. Entgegen den Aussagen mancher Krankenkassen ist dies nach wie vor ihr geltender Rechtsanspruch. Da seit vielen Jahren zu wenige Kassenzulassungen vergeben werden, weil von einer “Überversorgung der Bevölkerung” ausgegangen wird, bekommen qualifizierte Psychotherapeuten keine Zulassung als kassenärztliche Praxis. Die Wartezeiten auf eine Psychotherapie bei einem Psychotherapeuten mit Kassenzulassung betragen meist bis zu einem Jahr. Laut Rechtsprechung darf die zumutbare Wartezeit auf einen Therapieplatz jedoch maximal 6 Wochen (im Einzelfall 3 Monate) betragen. Bei 3-5 erfolglosen Anbahnungsversuchen einer Psychotherapie innerhalb dieser Frist und in angemessener Entfernung vom Wohnort, haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf Kostenerstattung nach § 13, Abs. 3. SGB V.
Wie hoch sind die Kosten einer psychologischen Beratung oder Krisenintervention?
Die psychologische Beratung oder Krisenintervention ist keine „Heilbehandlung“ und muss daher durch eigene Mittel finanziert werden. Je nach Aufwand sowie Anzahl der beteiligten Personen (Einzel- Paar- Familiengespräche) behalte ich mir vor 123€ pro 50 Minuten zu berechnen.
Fragen bezüglich der Kosten beantworte ich Ihnen gerne. Nehmen Sie unverbindlich mit mir Kontakt auf!